Mitglied werden


Wir freuen uns, dass Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind. BBO Mitglied zu sein steht für einen hohen Qualitätsstandard im Rahmen der Besuchsbegleitungstätigkeit. Einer von vielen weiteren Gründen für eine BBO-Mitgliedschaft. Ihre Vorteile:
  • Interessensvertretung
  • Eintrag in die Online-Suchmaschine um Ihre Kontaktdaten Gerichten, Institutionen und privaten Personen leicht zugänglich zu machen. Dabei steht Ihnen ein Profil zur Verfügung, das Sie einfach gestalten und verwalten können.
  • Dokumenten Downloads zu relevanten Themen
  • Formate zum Austausch und zur Vernetzung
  • Aktuelle Information per Mail
  • Mustervorlagen für Formulare, Honorarnoten, Vereinbarungsdokumente, uvm.

Es gelten folgende Zugangskriterien um eine Mitgliedschaft beantragen zu können:
  • Abgeschlossene oder weit fortgeschrittene psychosoziale Grundausbildung

    • Elementarpädagog:in
    • Pädagog:in
    • Sozialpädagog:in
    • Hortner:in
    • Sozialarbeiter:in
    • (Kinder-) Psycholog:in
    • (Kinder-) Psychotherapeut:in
    • Lebens- und Sozialberater:in
    • Frühförder:in
    • Zusätzlich können auch Personen, die entsprechende berufliche Erfahrung besitzen in Frage kommen

  • Und/oder das Curriculum Fachausbildung Besuchsbegleitung (Zertifizierung durch das Bundesministerium)
  • Erfahrungen in der Arbeit mit minderjährigen Kindern, Jugendlichen Eltern und Familien
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Bereitschaft zur Selbstreflexion, Supervision und Fortbildung
  • Einverständnis Qualitätskriterien
  • Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 100,– pro Kalenderjahr. Bei einem Eintritt während des laufenden Jahres wird der Mitgliedsbeitrag aliquot, auf Basis der verbleibenden Quartale des Kalenderjahres, verrechnet

    • Eintritt im 1. Quartal: EUR 100,–
    • Eintritt im 2. Quartal: EUR 75,–
    • Eintritt im 3. Quartal: EUR 50,–
    • Eintritt im 4. Quartal: EUR 25,–

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